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Schlusswendungen

Der Ganzschluss

Den Schluss D – T nennt man Ganzschluss („authentischer Schluss“).

Liegt beim Tonika-Schluss der Grundton im Sopran, spricht man von einem vollkommenen Ganzschluss. Liegt die Terz oder die Quinte im Sopran, spricht man von einem unvollkommenen Ganzschluss.

Vollkommener und unvollkommener Ganzschluss

MERKE: Wesentliches Merkmal des Ganzschlusses ist die Leittonauflösung: Die Terz der Dominante (D) „löst“ sich aufwärts mit einem Halbtonschritt – also chromatisch – in den Grundton der Tonika (T).

 

Auch in der Verbindung T – S spielt der Leitton eine Rolle, nur hat diese Verbindung im harmonischen Zusammenhang der Kadenz eine öffnende und keine schließende Wirkung.

Der Plagalschluss

Unter einem Plagalschluss versteht man die Schlusswendung S – T.

Die Schlusswirkung ist jedoch nicht so stark, da die S den Grundton der T schon enthält, d. h. er wird in dieser Verbindung vorweggenommen.

Der Plagalschluss wird daher häufig dem Ganzschluss nachgesetzt.

Plagalschluss (S–T) nach Ganzschluss

Der Halbschluss

Unter einem Halbschluss versteht man – nach dem harmonisch-melodischen Hinführen – das Verweilen auf der Dominante.

Harmonisch sowie melodisch entsteht – z. B. innerhalb eines Themas – ein Ruhepunkt. Man hört jedoch, dass die musikalische Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist: Das harmonische Geschehen ist noch offen, die Tonika noch nicht erreicht.

Auch der Halbschluss ist ein wichtiges musikalisches Strukturelement.

Hinweis: Bei den folgenden Notenbeispielen liegen nicht immer die Grundtöne im Bass.

 

Menuett von J. S. Bach

Halbschluss: Menuett von J. S. Bach

Arioso von G. D. Türk

Halbschluss: Arioso von G. D. Türk

Der Trugschluss

Unter einem Trugschluss versteht man folgende harmonische Wendung:

Die D löst sich nicht – wie erwartet – in die T, sondern nur der Leitton löst sich auf; der Bass geht jedoch einen Schritt aufwärts zum Akkord auf der 6. Stufe.

Meistens folgt solch einem Trugschluss noch eine Abschlusskadenz, z. B. S – D – T.

Der Dreiklang auf der VI. Stufe gehört zu den Nebendreiklängen (s. Nebendreiklänge). Die Nebendreiklänge sind Stellvertreter für die Hauptdreiklänge; sie sind mit diesen terzverwandt (s. u.). Beim Trugschluss ist der Dreiklang auf der VI. Stufe Stellvertreter für die T, denn diese wurde eigentlich erwartet.

(Tp = Tonikaparallele in Dur; tG = Tonikagegenklang in Moll; s. Nebendreiklänge)

 

Stimmführungstechnisch ist folgendes zu beachten:
Bei der Trugschlussverbindung gibt es keinen gemeinsamen Ton, jedoch ist die Leittonauflösung sehr wichtig. Daher wird der Leitton unbedingt aufwärts geführt, die anderen Stimmen in Gegenbewegung zum Bass abwärts (s. Regel 3). Auf diese Weise entsteht immer eine Terzverdopplung (klassischer Satz), entweder als Oktave oder als Prime.

Trugschluss: Dominante löst nicht zur Tonika, sondern zur VI. Stufe

Anmerkung: Eine weitere Akkordverwandtschaft – neben der Quintverwandtschaft – ist die Terzverwandtschaft. Bei ihr liegen die Grundtöne der Akkorde eine Terz auseinander (Großterz- oder Kleinterzverwandtschaft). In den meisten Stücken – vor allem in einfachen – sind die Akkorde einer Akkordfolge quint- oder terzverwandt. Daher gibt es oft ein oder zwei gemeinsame Töne in den Akkordverbindungen.

 

Wird in die einfache Kadenz der Trugschluss integriert, spricht man schon von einer erweiterten Kadenz.

Beispiel in Oktavlage

Trugschluss in Oktavlage

Menuett von W. A. Mozart (Ausschnitt)

Trugschluss: Mozart, Menuett (Ausschnitt)

Allegro von W. A. Mozart (Schluss)

Trugschluss: Mozart, Allegro (Schluss)

Anmerkung: Diese Kadenzfolge ist durch eine Modulation auf F-Dur bezogen, nicht auf die Grundtonart B-Dur.

 

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